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ABLAUF UND KOSTEN

Vor Beginn der Therapie biete ich Ihnen ein erstes Gespräch an, indem wir uns kennenlernen können. 

In der ersten Sprechstunde mache ich mir ein Bild von Ihren Symptomen und beantworte alle Ihre Fragen. 

Danach startet die Psychotherapie und findet vorerst einmal pro Woche statt, im Verlauf ist es möglich, Termine alle zwei oder drei Wochen zu vereinbaren. 

Psychotherapie in vier Schritten 

Diagnostik 

Im ersten Schritt setzen wir uns intensiv mit Ihren Symptomen und mit Ihrer Geschichte auseinander. So können wir Verbindungen herstellen zwischen Lebensereignissen und Ihrer heutigen Symptomatik. 

Aufklärung 

Ich erkläre Ihnen, was Ihre Erkrankung ausmacht (zum Beispiel: was ist denn eigentlich eine Depression genau? Wie entsteht sie und wie wird sie aufrechterhalten?)

Ihr persönlicher Behandlungsplan 

Gemeinsam bestimmen wir, welche Schritte Sie innerhalb und außerhalb der Therapie gehen möchten. Ich begleite Sie mithilfe der für Sie passenden therapeutischen Werkzeuge auf Ihrem Weg 

Rückfälle verhindern und Nachsorge 

Es kann passieren, dass nach der Therapie plötzlich Symptome zurückkehren.  Ich biete daher auch im Anschluss sogenannte Nachsorge Termine an, um zu wissen, wie es Ihnen in der Zwischenzeit geht. 

Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten 

Für Gesetzlich Versicherte 

Als Privatpraxis habe ich keinen Kassensitz und damit grundsätzlich keine Möglichkeit mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. 

In manchen Fällen ist es jedoch möglich, sich als gesetzlich Versicherte:r die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis erstatten zu lassen. Dies gilt, wenn Sie nachweisen können, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist und dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.

Dann müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten erstattet werden (das nennt sich Kostenerstattungsverfahren). Unzumutbar ist in jedem Fall eine Wartezeit von über 3 Monaten.

Wenn Sie sich eine Beratung dazu wünschen, buchen Sie gerne eine Sprechstunde bei mir.

Ich helfe Ihnen gerne. 

Aufgrund des stark erhöhten Arbeitsaufwandes, der im Rahmen der Kostenerstattung entsteht, gibt es nur begrenzte Plätze für gesetzlich Versicherte, die ich über das Kostenerstattungsverfahren, in meiner Praxis. Ab Mai 2025 kann ich Ihnen hier wieder Termine für Erstgespräche anbieten. Ich bitte hier freundlich um Ihr Verständnis. 

Für Privatversicherte 

Da ich eine staatlich approbierte Psychotherapeutin bin, ist eine Erstattung der Kosten durch die private Krankenversicherungen sowie über die verschiedenen Berufsgenossenschaften möglich.

Für eine Therapiesitzung á 50 Minuten erhebe ich 122,40 €.

Dies entspricht dem 2,8-fachen Satz der Gebührenordnung für psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).  Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar den 2,3-fachen Satz von 100,57 € überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

Für Selbstzahlende

Als Selbstzahler:in unterliegen Sie nicht den Bestimmungen und Bedingungen einer Krankenkasse und können zudem Verfahren und Methode frei wählen. Zudem erhalten Sie bei uns in der Regel auch sehr kurzfristig Termine. Unter die selbst zu bezahlenden Leistungen fallen auch das Coaching, Angehörigengespräche, oder Paartherapie. 

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